Medikamente werden von den Krankenkassen rückvergütet, wenn sie vom Bundesamt für Gesundheit BAG auf die so genannte Spezialitätenliste SL aufgenommen wurden. Das BAG prüft dabei die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Präparate. Ein Medikament wird nur dann zugelassen, wenn es vom Schweizerischen Heilmittelinstitut swissmedic erfolgreich auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft wurde. Die Durchführung einer intravenöse Eisenbehandlung von Eisenmangelpatienten entspricht den Indikationsrichtlinien der swissmedic.
Beitrag kommentierenMonat: Oktober 2008
Wenn aufgrund eines Eisenmangels eine Blutarmut (Anämie) entsteht, spricht man von einer Eisenmangelanämie. Allerdings entwickeln in der Schweiz nur etwa 15% der Eisenmangelpatienten eine Blutarmut. Schon vor dem Auftreten einer solchen liegen in den meisten Fällen die beschriebenen Eisenmangelsymptome wie Erschöpfungszustände, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen vor. Ein Arzt, der diese Patienten korrekt behandelt, kann das spätere Auftreten einer Eisenmangelanämie verhindern. Typische Symptome einer Eisenmangelanämie sind u.a. Blässe, verminderte Leistungsfähigkeit und Atemnot bei Anstrengung.
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