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Monat: März 2013

Eisenmangel: Vorsicht vor unterschiedlichen Laborresultaten!

Eisenmangel kann im Blut festgestellt werden. Der Haupt-Indikator dazu ist der Ferritinwert. Er gibt einerseits Auskunft über den Füllungszustand der Eisenspeicher, andererseits aber auch über die Eisenkonzentration im gesamten menschlichen Organismus. Erfahrungsgemäss und nachgewiesenermassen können (müssen aber nicht!) bei einem Ferritinwert unter 75 ng/ml typische Eisenmangelsymptome wie beispielsweise Erschöpfungszustände, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Haarausfall auftreten. Allerdings muss der Ferritinwert mit Vorsicht interpretiert werden: Je nach Laboratorium werden aus derselben Blutprobe unterschiedliche Werte gemessen mit Unterschieden bis zu 50%. Dieser Umstand verhindert eine optimale Qualität in der Behandlung von Eisenmangelpatienten. Der Schweizer Bundesrat hat auf eine diesbezügliche parlamentarische Interpellation von…

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Drei Schweizer Krankenkassen überschreiten ihre Kompetenz

Ungleiche Versorgung in der Grundversicherung: Die Krankenkassen Atupri, Sanitas und Agrisano haben eigenmächtig einen Ferritinwert festgelegt. Sie sind nur dann bereit, Eisenbehandlungen zu bezahlen, wenn dieser tiefer liegt als der von ihnen festgelegte Wert. (Atupri: 30 ng/ml, Sanitas und Agrisano: 15 ng/ml). Dabei verletzen sie drei Grundprinzipien in der medizinischen Versorgung. Erstens kann kein Ferritinwert festgelegt werden, bei dem Eisenmangelsymptome auftreten. Der Ferritinwert, unter dem Eisenmangelsymptome manifest werden können, ist individuell. Er liegt in der Regel unter 75 – 100 ng/ml. Zweitens ist es die Aufgabe der Ärzte und nicht der Krankenkassen, die Indikation (Notwendigkeit einer Behandlung) zu stellen. Drittens haben…

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