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Ärztevereinigung verzeigt Krankenkasse Atupri

Die ärztlichen Fachvereinigung SIHO (Swiss Iron Health Organisation), welche sich für die verantwortungsvolle Förderung der Eisentherapie einsetzt, vermutet eine Diskriminierung von Frauen durch die Krankenkasse Atupri. Die Krankenkasse Atupri ist die einzige Krankenkasse der Schweiz, welche die Behandlung von Eisenmangel mit Infusionen nicht bezahlt. Dem Eidgenössischen Gleichstellungsbüro wurde der Sachverhalt jetzt zur Untersuchung angezeigt.

Basel, 22. Oktober 2014. Die Krankenkasse Atupri ist die einzige Krankenkasse der Schweiz, welche die Behandlung von Eisenmangel mit Infusionen nicht bezahlt. Eisenmangel ist immer noch eine vornehmlich bei Frauen auftretende Indikation. Grossmehrheitlich sind damit Frauen von der Weigerung der Atupri betroffen, die Kosten der Eisenbehandlung zu übernehmen. Wiederholte Vorstösse bei Atupri selbst, über die Öffentlichkeit (www.schwarzesschaf.net) und auch beim BAG haben zu keiner Verhaltensänderung geführt. Das zuständige Bundesamt hat klargestellt, dass es nicht in der Kompetenz der Kassen liegt, willkürliche Ferritinwerte als Erstattungsmassstab festzulegen.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, ob die Verweigerung der Kostenerstattung durch Atupri möglicherweise eine rechtlich relevante Diskriminierung darstellt. Das Gleichstellungsgesetz bezweckt in Konkretisierung des verfassungsmässigen Gleichheitsgebots schliesslich die „Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.“ Die Weigerung der Atupri die Kosten der Eisenhandlung zu übernehmen könnte eine tatsächliche Diskriminierung darstellen. Natürlich könnte jede einzelne Patientin gegen ihre Kasse vorgehen. Aus Kostengründen werden die wenigsten diesen Schritt in Erwägung ziehen und wohl eher die Kasse wechseln. Da es sich aber um eine systematische Verweigerung handelt, stellt sich die Frage ob diese nicht in einem anderen Verfahren beurteilt werden könnte. Das Gleichstellungsgesetz sieht zwar direkte Klagemöglichkeiten nur in Bezug auf Diskriminierungen im Erwerbsleben vor, das Gleichstellungsbüro hat aber mit der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung eine weitergehende Aufgabe: „es führt Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahmen.“ (Art. 16 Abs. 2 lit. c. Gleichstellungsgesetz)

Der Vorstand der Swiss Iron Health Organisation, der ärztlichen Fachvereinigung, welche sich für die verantwortungsvolle Förderung der Eisentherapie einsetzt, hat im Oktober 2014 den Sachverhalt dem eidgenössischen Gleichstellungsbüro zur Untersuchung angezeigt.

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