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Monat: Oktober 2018

Swiss Iron Board

1998 wurde in der Schweiz die erfolgreiche intravenöse Eisentherapie eingeführt, die sich inzwischen in der ganzen Schweiz ausgebreitet hat. Über eine Million Eisenmangelpatienten wurden bisher behandelt mit Hilfe von über 10‘000 Ärzten. Die Krankenkassen bezahlen diese Therapie, weil sie die WZW-Kriterien erfüllt. (Swiss Medical Board mit HTA von 2014). WZW steht für Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine Therapie wird nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie die WZW-Kriterien erfüllt (KVG, Art. 32). Seit 2015 lässt die Schweizer Regierung die Erkenntnisse des Swiss Medical Board von 2014 quasi „links liegen“ und führt eine zweite Untersuchung über die Eisentherapie (HTA) durch mit…

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Anfrage an Bundespräsident Alain Berset

HTA-Verfahren betreffend Eisentherapie Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Seit 2015 führt der Bundesrat ein sogenanntes HTA betreffend Eisentherapie durch. HTA kann verstanden werden als Beurteilung einer Behandlungsmethode. Gemeint ist dabei die Beurteilung der Qualität einer Behandlungsmethode. Das Wort HTA impliziert aber nicht, auf welcher Grundlage eine solche Beurteilung vorgenommen werden soll. In der Schweiz stehen als Basis für eine solche Beurteilung die sogenannten WZW-Kriterien zur Verfügung (Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit). Dazu haben sich beispielsweise der Bundesrat, die FMH und die Vertrauensärzte geäussert. In der Schweiz gilt eine Behandlungsmethode dann als kassenpflichtig, wenn die WZW-Kriterien erfüllt sind (KVG, Art. 32). Die bisherige…

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