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Anfrage an Bundespräsident Alain Berset

HTA-Verfahren betreffend Eisentherapie

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Seit 2015 führt der Bundesrat ein sogenanntes HTA betreffend Eisentherapie durch. HTA kann verstanden werden als Beurteilung einer Behandlungsmethode. Gemeint ist dabei die Beurteilung der Qualität einer Behandlungsmethode. Das Wort HTA impliziert aber nicht, auf welcher Grundlage eine solche Beurteilung vorgenommen werden soll. In der Schweiz stehen als Basis für eine solche Beurteilung die sogenannten WZW-Kriterien zur Verfügung (Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit). Dazu haben sich beispielsweise der Bundesrat, die FMH und die Vertrauensärzte geäussert. In der Schweiz gilt eine Behandlungsmethode dann als kassenpflichtig, wenn die WZW-Kriterien erfüllt sind (KVG, Art. 32).

Die bisherige Korrespondenz betreffend HTA zwischen dem BAG und der Swiss Iron Health Organisation SIHO kann auf dem Eisenblog eingesehen werden.

2018 hat das BAG beschlossen, beim Eisen-HTA auf die Beurteilung von Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit zu verzichten und nur noch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Aus WZW wurde W. Aus Sicht von SIHO ist dadurch die Schweizer Regierung nicht mehr in der Lage, über die Kassenpflicht der Eisentherapie zu entscheiden. Das BAG hat dessen ungeachtet öffentlich mitgeteilt, dass es in absehbarer Zeit über die Kassenpflicht der Eisentherapie zu entscheiden gedenkt. Somit stellt sich für die Patienten, hauptsächlich Patientinnen die konkrete Frage: Soll die 1998 in der Schweiz erfolgreich eingeführte intravenöse Eisentherapie weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden? Oder sollen die Frauen künftig dazu verurteilt werden, die infolge ihrer Menstruation notwendige Eisentherapie selbst zu bezahlen? Die Schweizer Regierung steht vor einer wichtigen Entscheidung, welche hunderttausende von Patientinnen direkt betrifft.

Wir möchten sie höflich anfragen, ob aus Ihrer Sicht die Kassenpflicht für eine Therapiemethode weiterhin von der Erfüllung der WZW-Kriterien abhängig ist, wie der Bundesrat, die FMH, die Vertrauensärzte der Schweiz und das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordern. Oder soll der Bundesrat neuerdings befugt werden, ohne Kenntnis der WZW-Kriterien über eine Kassenpflicht zu entscheiden?

Es steht noch eine andere Frage im Raum. In der Schweiz hat bereits ein HTA zur Eisentherapie stattgefunden unter Berücksichtigung der WZW-Kriterien, und zwar im Oktober 2014 durch das Swiss Medical Board. Es wurde damals eindeutig nachgewiesen, dass bei einem schweren Eisenmangel auch ohne Anämie eine Behandlung mit Eiseninfusionen sinnvoll ist. Weshalb führt das BAG dem ungeachtet seit 2015 überhaupt ein zweites HTA-Verfahren zur Eisentherapie durch, diesmal sogar ohne Berücksichtigung der WZW-Kriterien?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Beat Schaub, Präsident SIHO                    Dr. med. Bruno Büchel, Vizepräsident SIHO

3 Kommentare

  1. Nadia Coin 26. November 2018

    Da es traurigerweise bei dieser Diskussion unterdessen um “Wirtschaftlichkeit”geht und nicht um die Frage über den Nutzen der Eiseninfusionstherapie bin ich mir als Betroffene nicht ganz sicher wieviel “günstiger”ich der Krankenkasse sein werde wenn ich schwerer an die Eiseninfusionen käme,da viele meiner Symptome mit den Eiseninfusionen verschwinden.
    Gute und professionelle Berichte von den Eisenzentren und Patienten gibt es meiner Meinung genügend.
    Da ich mich schon immer für eine starke und gesunde Schweiz intressiere hoffe ich das Bundesrat Herr Berset nochmals genauer hinschaut und stolz sein kann das die Schweiz so mutige engagierte Ärzte hat wie Herr Dr.Beat Schaub.

    Nadia Coin

  2. Peter Notfallpfleger 31. Oktober 2018

    Jetzt ist endlich klar, warum Frauen 30 % weniger Lohn bekommen! Aufgrund des immer wiederkehrenden Eisenmangels haben sie weniger Leistungskapazität, ihnen geht bei körperlicher Arbeit schneller die Puste aus als den hochbezahlten Männern und die Hirnleistung wird auch entsprechend eingeschränkt – sie sind ja unter Eisenmangel chronisch müde! So und jetzt kappt der Herr Berset auch noch die Möglichkeit, hier als Frau endlich seinen Mann zu stehen, indem sie auf Eisensubstitution verzichten muss. Warum verzichten diese Frauen nicht auf den Nachwuchs? Allesamt mal 2 Jahre keine Kinder auf die Welt stellen und diesem Staat zeigen, was sie mit weniger Lohn trotzdem noch zusätzlich leisten sollten! Was sind das nur für leidige Bundesräte, für die nur noch Onkel Dagoberts Säckel Wert hat!

  3. Josée van den Hurk 10. Oktober 2018

    Eisenmangel kann zu depressiven Verstimmungen, Schlafstörungen und Konzentrationsstörungen führen. Ich werde als klinische Psychologin in unserer Praxis damit konfrontiert. Die Eisentherapie ist in solchen Fällen wichtig und sollte von der KK übernommen werden. Die Frauen leiden durch ihrer Menstruation vermehrt darunter. Sie sollten nicht diskriminiert werden. Ebenfalls wichtig ist meines Erachtens die Prävention eines solchen Mangels, welche durch die Gesundheitsversorgung anhand von Informationen an die Bevölkerung übernommen werden sollte. Lieber Prävention und Eisentherapie als langfristig Depression. Langfristig eine billigere und Selbstwerterhaltende Lösung für die PatientInnen.

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