Ungleiche Versorgung in der Grundversicherung:
Die Krankenkassen Atupri,Sanitas und Agrisano haben eigenmächtig einen Ferritinwert festgelegt. Sie sind nur dann bereit, Eisenbehandlungen zu bezahlen, wenn dieser tiefer liegt als der von ihnen festgelegte Wert. (Atupri: 30 ng/ml, Sanitas und Agrisano: 15 ng/ml). Dabei verletzen sie drei Grundprinzipien in der medizinischen Versorgung.
Erstens kann kein Ferritinwert festgelegt werden, bei dem Eisenmangelsymptome auftreten. Der Ferritinwert, unter dem Eisenmangelsymptome manifest werden können, ist individuell. Er liegt in der Regel unter 75 – 100 ng/ml.
Zweitens ist es die Aufgabe der Ärzte und nicht der Krankenkassen, die Indikation (Notwendigkeit einer Behandlung) zu stellen.
Drittens haben die Krankenkassen aus Sicht des Schweizer Bundesrates keine Kompetenz, einen Ferritinwert festzulegen, der die Bezahlung einer Behandlung rechtfertigt oder nicht. (Antwort des Bundesrates auf eine parlamentarische Interpellation von Bea Heim).
Der Vorstand der Swiss Iron Health Organisation SIHO bittet Ärzte und Patienten, Verstösse der drei genannten Krankenkassen unter info@siho-global.org zu melden. Die SIHO wird solche Fälle dem Bundesamt für Gesundheit zur Kenntnis bringen, damit die vom Bundesrat vorgeschlagene Überprüfung stattfinden kann.
Am einfachsten kann man seine Krankenkasse bei bfox.ch unter dem Stichpunkt Krankenkassenvergleich vergleichen. Ebenso hat man dort die Möglichkeit die Lebensversicherung zu untersuchen und dadurch wird der Versicherungsvergleich einfach gemacht.