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Eisen-HTA in der Endphase: Entscheid wird 2020 gefällt – die Korrespondenz seit 2015

Das Swiss Medical Board hat 2014 mit seinem HTA nachweisen können, dass die intravenöse Eisentherapie die WZW-Kriterien erfüllt. (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschafltlichkeit). Offenbar glaubt das aber die Schweizer Regierung nicht. Sie führt deshalb seit 2015 ein zweites HTA zur Eisentherapie durch (Health Technology Assessment) mit der Frage nach der Bedeutung der Menstruation für den globalen Eisenmangel sowie einer Überprüfung der Notwendigkeit, Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der intravenösen Eisentherapie (WZW-Kriterien). Dazu existiert eine entsprechende Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und der Swiss Iron Health Organisation SIHO. Bis zum Sommer 2018 erweckte das BAG den Eindruck, alle WZW-Kriterien berücksichtigen zu wollen. Es geht um die Frage, ob die in der Schweiz seit 1998 eingeführte und von den Krankenkassen bezahlte intravenöse Eisentherapie weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden soll oder ob die betroffenen Frauen diese für sie notwendige Behandlung künftig selbst bezahlen sollen.

Im Sommer 2018 entschied sich das BAG leider, auf die Überprüfung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit zu verzichten und nur noch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, sodass ein definitionsgerechtes HTA nicht möglich ist und somit ein Entscheid zur Kassenpflicht durch das BAG gar nicht gefällt werden kann.

Am 21. Januar 2020 endet die Konsultationsrunde des Bundesamts für Gesundheit nach viereinhalb Jahren. Danach wird in Bern beraten und entschieden: Sollen die Krankenkassen weiterhin solidarisch sein und die Eisentherapie für die Frauen auch künftig bezahlen, wie sie es seit über zwanzig Jahren tun? Oder soll man die Frauen für ihre Menstruation bestrafen, indem sie die notwendige Eisentherapie künftig selbst bezahlen müssen? Der Bundesrat steht vor einer wichtigen Entscheidung, die für die ganze Welt von grosser Bedeutung ist.

Korrespondenz:

2015: Anfrage des BAG / Scoping des BAG / Stellungnahme von SIHO

2017: Brief des BAG / Eisen-Scoping Universität Basel / Studienberichte / Bericht über die Stakeholder-Konsultation / Antwort von SIHO

2018: Mitteilung des BAG: Verzicht auf die Überprüfung von Wirksamkeit und Zweckmässigkeit (Seite 8 / Zeilen 12 und 13). Aus WZW wurde W.

Am 4. Oktober 2018 hat SIHO deshalb dem Bundespräsidenten Alain Berset ein Email geschrieben. Am 29. Oktober hat seine rechte Hand geantwortet.

Zum Vergleich: WZW-Kriterien bei der intravenösen Eisentherapie gemäss Swiss Iron Health Organisation SIHO (deutsch / englisch), basierend auf www.eurofer.ch sowie www.swissfair.ch

2019: Am 7. August hat SIHO Bundesrat Alain Berset einen Eisenbrief geschrieben.

Am 26. September 2019 hat Nationalrätin Yvonne Feri eine Interpellation zum Berner HTA eingereicht.

Am 11. Dezember 2019 erhielten die Stakeholder (Seite 3) vom BAG einen HTA-Zwischenbericht. Die Stakeholer werden gebeten, diesen Bericht bis Ende Januar 2020 zu kommentieren. Auszug aus dem Email: „Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden ausgewertet und unter Nennung des Stakeholders mit einer entsprechenden Würdigung durch das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht. Stakeholder, die nicht mit einer Veröffentlichung ihrer persönlichen Angaben einverstanden sind, können dieser in schriftlicher Form widersprechen. In diesem Fall wird die Stakeholder-Rückmeldung in anonymisierter Form veröffentlicht. Für die wissenschaftliche Fragestellung relevante Rückmeldungen fliessen in den finalen Bericht ein“.

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