Die Menstruation ist die entscheidende Ursache für den weiblichen Eisenmangel. Durch die Menstruationsblutung verlieren Frauen regelmäßig Blut und damit Eisen. Während das Blut im Körper regeneriert werden kann, bleibt das Eisen für immer verloren. Je nach individueller Konstitution der betroffenen Frauen äußert sich diese „natürliche“ Eisenreduktion mit den typischen Symptomen des Eisenmangels. Erst im Endstadium des Eisenmangels tritt eine Eisenmangelanämie auf, wenn der Körper nicht einmal mehr die Blutbildung garantieren kann.
Die Eisenkonzentration des Organismus wird durch den Ferritinwert repräsentiert. Dieser liegt bei Männern in der Regel zwischen 100-200 ng/ml, bei Frauen im Menstruationsalter meistens unter 50 ng/ml. Es handelt sich um eine naturgewollte Benachteiligung der Frauen bezüglich Eisenkonzentration. Die Swiss Iron Health Organisation SIHO trägt diesem Umstand Rechnung und empfiehlt deshalb den Eisenausgleich beim Auftreten von Mangelsymptomen und nicht erst wenn der Ferritinwert auf ein gesundheitsgefährdendes Niveau abfällt (Eisenmangelanämie). SIHO hat deshalb den Eisenausgleich eingeführt.
- Frauen brauchen für einen gesund funktionierenden Körper gleich viel Eisen wie Männer.
- Weil viele Frauen wegen ihrer Menstruation an Eisenmangelsymptomen leiden, brauchen sie den Eisenausgleich, um gesund zu werden und es zu bleiben.
- Die naturgemäße „Benachteiligung“ der Frauen durch die Menstruation kann durch den Eisenausgleich beim Auftreten von Symptomen der Gleichberechtigung zugeführt werden. Es gibt keine wissenschaftliche Begründung, für Frauen einen physiologisch tieferen Ferritin-Normalwert als für Männer festzulegen, vor allem dann nicht, wenn der Eisenausgleich offensichtlich zur Beseitigung von Mangelsymptomen führt.
- SIHO erforscht den Eisenmangel fortlaufend wissenschaftlich mit Praxisstudien und überprüft damit die Wirksamkeit des Eisenausgleichs.
- SIHO und ihre Mitglieder verpflichten sich, den Eisenausgleich bestmöglich publik und zugänglich zu machen.
Diese Eisenresolution wurde am 24. Juni 2017 in Zürich bei der SIHO-Generalversammlung unterzeichnet.
Ersten Kommentar schreiben