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Krankenkassen

Medikamente werden von den Krankenkassen rückvergütet, wenn sie vom Bundesamt für Gesundheit BAG auf die so genannte Spezialitätenliste SL aufgenommen wurden. Das BAG prüft dabei die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Präparate. Ein Medikament wird nur dann zugelassen, wenn es vom Schweizerischen Heilmittelinstitut swissmedic erfolgreich auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft wurde. Die Durchführung einer intravenöse Eisenbehandlung von Eisenmangelpatienten entspricht den Indikationsrichtlinien der swissmedic.

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