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Kategorie: SIHO

Drei Schweizer Krankenkassen überschreiten ihre Kompetenz

Ungleiche Versorgung in der Grundversicherung: Die Krankenkassen Atupri, Sanitas und Agrisano haben eigenmächtig einen Ferritinwert festgelegt. Sie sind nur dann bereit, Eisenbehandlungen zu bezahlen, wenn dieser tiefer liegt als der von ihnen festgelegte Wert. (Atupri: 30 ng/ml, Sanitas und Agrisano: 15 ng/ml). Dabei verletzen sie drei Grundprinzipien in der medizinischen Versorgung. Erstens kann kein Ferritinwert festgelegt werden, bei dem Eisenmangelsymptome auftreten. Der Ferritinwert, unter dem Eisenmangelsymptome manifest werden können, ist individuell. Er liegt in der Regel unter 75 – 100 ng/ml. Zweitens ist es die Aufgabe der Ärzte und nicht der Krankenkassen, die Indikation (Notwendigkeit einer Behandlung) zu stellen. Drittens haben…

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