Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Berner Entscheid – für oder gegen die Gesundheit von Frauen und Kindern

Im Herbst erwarten wir den anstehenden Entscheid des Bundesrates über die Kassendeckung für die Eisentherapie. Soll sie beibehalten werden, wie es in den letzten zwanzig Jahren erfolgreich der Fall war? Oder soll die Kassendeckung massiv eingeschränkt werden, damit Frauen und Kinder unnötig leiden müssen,wie es bespielsweise Atupri oder Sanitas sich wünschen?

2014 hat das Swiss Medical Board publiziert, dass die intravenöse Eisentherapie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Deshalb wird sie von den Schweizer Krankenkassen auch bezahlt.

Die Schweizer Regierung nahm dieses Manifest jedoch nicht ernst und führt deshalb seit 2015 eine erneute Überprüfung über die Bedeutung der Menstruation für Eisenmangel und die Notwendigkeit des Eisenausgleichs durch. Dazu gibt es auch eine Anfrage im Parlament an den Bundesrat. Bern will die Kassenpflicht für die Eisentherapie 2019 massiv einschränken auf diejenigen Frauen, deren Ferritinwert unter 15 ng/ml liegt!

Dabei arbeitet der Bundesrat seit 2018 mit gezinkten Karten. Anstatt seriös die gesetzlichen WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) einzuhalten, will er nur noch auf die Wirtschaftlichkeit achten, wie er auf seiner Website mitgeteilt hat (Seite 8, Zeilen 12 und 13).

Abgesehen von der verpassten Erfüllungspflicht der WZW-Kriterien hat der Bundesrat auch auf einer zweiten Ebene versagt. Im Gegensatz zur Bevölkerung hat er immer noch nicht begriffen, dass Frauen wegen ihrer Menstruation Eisen unwiderbringlich verlieren und für ihre Gesundheit in individuellen Abständen immer wieder den Eisenausgleich von aussen zurückbenötigen – aus ethischen Gründen. Menstrua cogunt Ferrum: Die Menstruation fordert das Eisen zurück! Dabei muss die Gesellschaft solidarisch sein. Deshalb bezahlen die Schweizer Krankenkassen die Eisentherapie seit ihrer Einführung 1998 mit Freude: Es gibt gesündere Menschen für geringere Kosten.

Der Bundesrat will sich nun aber trotzdem ermächtigen, im Herbst 2019 quasi als Jüngstes Gericht einen folgenschweren Entscheid zur Frauen- und Kindergesundheit zu fällen. Will die Schweizer Regierung wirklich an die ominöse 15 glauben und damit den Eisenmangel unbehandelt zulassen wie es die WHO proklamiert und sogar lehrt? Oder will Bern die Eisenmangelpatienten behandeln lassen, wie SIHO es empfiehlt, vormacht und seit Jahren tut?

Eisenmangel wurde in der Schweiz zum Zankapfel zwischen WHO und SIHO. Bern wird noch in diesem Jahr in diesen Apfel beissen müssen. Für die WHO ist Eisenmangel normal und deshalb nicht therapiebedürftig. Für SIHO ist Eisemangel zwar auch normal, aber trotzdem gesundheitsschädigend und deshalb therapiebedürftig und erst noch gut heilbar. Wie schmeckt wohl der Apfel – süss oder sauer? Bern wird es uns dann sagen.

Wir vertrauen in die Bewusstheit des Bundesrates und deren vorausschauenden, weisen Entscheidungen und Wirkungen.

Ersten Kommentar schreiben

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

    Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.