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Interpellation: Schlechterstellung der Frau bei Zugang zu Eisen-Medikamenten.

Ende September 2019 reichte die Nationalrätin Yvonne Feri eine parlamentarische Interpellation ein. Eine Interpellation ist ein von einem oder mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen, um Auskunft in einer bestimmten Sache zu erhalten. Der Titel der Interpellation lautet: Schlechterstellung der Frau bei Zugang zu Eisen-Medikamenten.

Text der Interpellation:

Das Bundesamt für Gesundheit (Bag) arbeitet seit 2015 daran, Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie zu überprüfen. Gemäss Presseartikeln soll das Resultat Ende Jahr vorliegen. Geprüft werden soll – neben anderen einschränkenden Massnahmen – auch die generelle Senkung des Eisen-Grenzwertes zur Einschränkung der Therapie.

Ein negativer Entscheid beim Hta Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie dürfte vor allem Frauen treffen, da sie aufgrund körperlicher Voraussetzungen die massgebliche Patientengruppe sind. Das Swiss Medical Board kam in seinem Health Technology Assessment (Hta) 2014 zum Schluss, dass ein günstiges Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis von parenteralem Eisen sowie die Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Konkret hielt das Smb fest, dass bei Patienten mit einem schweren symptomatischen Eisenmangel oder einer Eisenmangelanämie eine parenterale Eisentherapie ihren Stellenwert hat. In einem breit erarbeiteten Schweizer Consensus kommen Fachärzte zum ähnlichen Schluss. Zudem empfehlen sie, sich nicht auf einen Schwellenwert zu stützen, sondern empfehlen, die Berücksichtigung von Grunderkrankung und Symptomen bei der Diagnosestellung.

Hinzu kommt, dass kurzfristige Einsparungen gemäss einer aktuellen Studie gar Mehrkosten verursachen könnten. So kommen die Verfasser der Schweizer Studie „Economic burden of symptomatic iron deficiency“ zum Schluss, dass durch Falschdiagnosen bei Eisenmangel direkte medizinische Kosten von CHF 78 Millionen entstehen, da betroffenen Frauen anstelle einer Therapie gegen Eisenmangel stattdessen Psychopharmaka zur Symptombehandlung verschrieben werden.

Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

Fragen an der Bundesrat:

– Sieht der Bundesrat bei Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie, welche primär bei Frauen auftritt, Regulierungsbedarf, obwohl dieser sich medizinisch wie ökonomisch kontraproduktiv auswirken dürfte?

– Erachtet der Bundesrat eine Steuerung der Leistungen über einen fixen Richtwert als zweckdienlich? Und falls ja, soll dieser an die Stelle einer ganzheitlichen Diagnose für die einzelne Patientin treten?

– Krankenkassen nehmen ihre indirekte Steuerungsfunktion bereits heute wahr. Erachtet der Bundesrat eine zusätzliche Regulierung als verhältnismässig und notwendig?

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